Vorschriften für Handläufe in Wohngebäuden

Handläufe ermöglichen die sichere und komfortable Nutzung von Treppen. Sie bieten gebrechlichen Senioren, kleinen Kindern und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit, sich abzustützen und festzuhalten. Worauf Bauherren achten und welche Vorschriften für Handläufe in Wohngebäuden bestehen, erfahren Leser im Ratgeber.

Welche Vorschriften gelten für den Einbau von Handläufen?

Um den Einbau der Handläufe zu planen, orientieren sich Bauherren an der DIN-Norm 18065 oder an der Landesbauordnung. Die DIN enthält Vorschriften zur Beschaffenheit von Geländern, Treppen und Handläufen. Zusätzlich gibt sie Hinweise zu den einzuhaltenden Maßen.

Für die Gestaltung barrierefreier Treppenhäuser ziehen Bauherren die DIN-Norm 18040 zurate. Barrierefreie Handläufe, Geländer und Treppen ermöglichen Menschen mit Behinderung die uneingeschränkte Nutzung ohne zusätzliche Hilfe und gewährleisten deren Unabhängigkeit.

Wann sind Handläufe Pflicht?

Folgen mehr als drei Treppenstufen aufeinander, ist ein sicherer Handlauf Pflicht. Er ist Teil des Geländers, der Brüstung oder separat an der Wand befestigt. Damit er im Falle eines Sturzes nicht nachgibt, muss er fest sein. Sind die Treppenstufen breiter als einen Meter, erfordert das die Montage eines zweiten Handlaufs.

Worauf achten Hausbauer bei der Montage des Handlaufs?

Ein Blick in die DIN 18065  gibt Hinweise zur Planung und Montage der Handläufe. Die wichtigsten Regeln und Maße im Überblick:

  • Die Handläufe in Wohngebäuden befinden sich in Griffhöhe, mindestens 80 cm senkrecht über dem Rand der Treppenstufen. Die Höhe darf 115 Zentimeter nicht überschreiten.
  • Damit sich Nutzer nicht verletzen, beträgt der Mindestabstand des Holms zur Wand mindestens fünf Zentimeter.
  • Holmdurchmesser von etwa 3 bis 4,5 Zentimetern erleichtern das sichere Zupacken. Zum Einsatz kommen ovale und runde Formen. Sie ermöglichen im Gegensatz zu eckigen Varianten das sichere, ergonomische Führen der Hand.
  • Um eine sichere Nutzung der Treppe zu gewährleisten, bringen Bauherren einen fortlaufenden Handlauf an. Unterbrechungen am Treppenauge oder auf Podesten erhöhen die Gefahr für Unfälle.
  • Bei Treppen innerhalb einer Wohnung oder bei maximal zwei Wohneinheiten im Haus erlaubt die DIN-Norm Unterbrechungen an den Ecken der Wendelungen. Die Lücke zwischen den Holmen beträgt 5 bis 20 cm. Ist sie zu klein, drohen Verletzungen an den Händen. Ist sie zu groß, fehlt die Stütze. Der Höhenversatz der Holme beträgt maximal 20 cm. Der ankommende Holm darf nicht über dem weiterführenden liegen.
  • Um Stürze zu vermeiden, sollte der Handlauf nicht vor der letzten Treppenstufe enden.

Tipp: Empfehlenswert sind Handläufe aus Edelstahl. Sie sind korrosionsbeständig, langlebig und leicht zu reinigen. Das Material ermöglicht einen glatten Handlauf und ist hygienisch, da Mikroorganismen darauf keinen geeigneten Nährboden finden.

Wann sind Handläufe barrierefrei?

Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen sowie Personen mit einer Sehbeeinträchtigung benötigen Handläufe, um Treppen sicher zu passieren und um sich bei Bedarf abzustützen. Um das zu gewährleisten, befindet sie sich auf beiden Seiten der Treppenstufen. Unterbrechungen auf Podesten und am Treppenauge sind unzulässig.

In einer Höhe von 80 bis 95 cm angebracht, bietet der Handlauf Sicherheit und Komfort zugleich. Sind Kinder oder kleinwüchsige Menschen im Haus, empfiehlt sich die Montage eines zusätzlichen Handlaufs in einem Abstand von 65 cm zum Rand der Treppenstufen.

Für eine sichere Nutzung ist der Handlauf am Beginn und am Ende der Treppe mindestens 30 cm länger. Er ist an beiden Enden abgerundet und zeigt senkrecht nach unten.

Die Montage des Handlaufs erfolgt auf der Unterseite, um zu verhindern, dass Nutzer mit der Hand an den Haltern hängenbleiben. Der Holmdurchmesser von barrierefreien Handläufen liegt bei etwa 4 cm. Leicht umgreifbare runde oder ovale Holme sind Pflicht. Der seitliche Abstand zur Wand in Höhe von wenigstens 5 cm gewährleistet die uneingeschränkte Verwendung, ohne sich die Hände einzuklemmen oder sich Schürfwunden an den Fingern zuzuziehen.

Tipp: Menschen mit Sehbeeinträchtigung benötigen Handläufe in Kontrastfarben, die sich deutlich von der Wandfarbe absetzen. Taktile Hinweise vor der ersten und der letzten Stufe erhöhen die Achtsamkeit und verbessern die Orientierung.

Fazit: Beim Hausbau die Handläufe nicht vergessen

Hat die Treppe mehr als drei Stufen, bietet ein Handlauf Sicherheit und Halt. Er verhindert, dass Kinder, Menschen mit Behinderung und in ihrer Mobilität eingeschränkte Senioren sich vertreten oder stolpern. Die DIN 18065 regelt die Vorgaben für die Umsetzung. Bei barrierefreien Treppenhäusern greift die DIN-Norm 18040.

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